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Gebäude des Amtsgerichts Lübben (Spreewald)
© Amtsgericht Lübben (Spreewald)
Gebäude des Amtsgerichts Lübben (Spreewald)
© Amtsgericht Lübben (Spreewald)
Organisation
Organisation:
Amtsgericht Lübben (Spreewald)
Standort
Straße:
Gerichtsstraße 2 - 3
PLZ Ort:
15907 Lübben (Spreewald)
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3546 221 0
Fax:
+49 3546 221 265
Organisation
Standort
Zusatzname 1:
Postanschrift
Postfach:
1445
PLZ Ort:
15904 Lübben (Spreewald)
Ansprechpartner:
E-Mail:
poststelle@­agln.brandenburg.de

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden! Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.

Die Zahlstelle des Amtsgericht Lübben (Spreewald) ist ab dem 01.11.2023 geschlossen.

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden! Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.

Die Zahlstelle des Amtsgericht Lübben (Spreewald) ist ab dem 01.11.2023 geschlossen.

Telefonische Erreichbarkeit

Organisation
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
  • Dienstag
    09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 -16.00 Uhr
  • Mittwoch
    09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
  • Donnerstag
    09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
  • Freitag
    09.00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:

Allgemeine Hinweise

Bei den oben angegebenen Zeiten handelt es sich ausschließlich um eine Information unserer telefonischen Erreichbarkeit. Eine Teilnahme (als Zuschauer) an öffentlichen Terminen ist auch außerhalb der hier dargestellten Erreichbarkeiten jederzeit möglich. Weiterhin ist der Zugang zum Gebäude und zu Veröffentlichungen innerhalb der angegebenen Zeiten jederzeit möglich.

Bitte beachten Sie, dass in den jeweiligen Fachabteilungen, (Betreuung, Familie, Grundbuch, Nachlass, Strafe, Versteigerung, Vollstreckung, Zivil) ein Termin benötigt wird. Verfahrensbeteiligte aller Fachbereiche erhalten - immer - eine Terminmitteilung (Ladung).

Anträge werden grundsätzlich in schriftlicher Form benötigt. Sie können aber, nach vorheriger telefonischer Abstimmung, auch persönlich gestellt werden. Allgemeine Anfragen formulieren Sie bitte per Email, Fax oder schriftlich.

Unaufschiebbare Angelegenheiten, z. B.  Erbschaftsausschlagungen, Einstweilige Verfügungen und Angelegenheiten nach dem Gewaltschutzgesetz werden nach telefonischer Terminsvereinbarung (03546/2210) entgegengenommen.

Es wird auf die Landeseinheitlichen Formulare zur Beantragung von z.B. Grundbuchauszüge, Grundbuchbereinigung oder Antrag auf Testamentseröffnung usw. verwiesen.

Allgemeine Hinweise

Bei den oben angegebenen Zeiten handelt es sich ausschließlich um eine Information unserer telefonischen Erreichbarkeit. Eine Teilnahme (als Zuschauer) an öffentlichen Terminen ist auch außerhalb der hier dargestellten Erreichbarkeiten jederzeit möglich. Weiterhin ist der Zugang zum Gebäude und zu Veröffentlichungen innerhalb der angegebenen Zeiten jederzeit möglich.

Bitte beachten Sie, dass in den jeweiligen Fachabteilungen, (Betreuung, Familie, Grundbuch, Nachlass, Strafe, Versteigerung, Vollstreckung, Zivil) ein Termin benötigt wird. Verfahrensbeteiligte aller Fachbereiche erhalten - immer - eine Terminmitteilung (Ladung).

Anträge werden grundsätzlich in schriftlicher Form benötigt. Sie können aber, nach vorheriger telefonischer Abstimmung, auch persönlich gestellt werden. Allgemeine Anfragen formulieren Sie bitte per Email, Fax oder schriftlich.

Unaufschiebbare Angelegenheiten, z. B.  Erbschaftsausschlagungen, Einstweilige Verfügungen und Angelegenheiten nach dem Gewaltschutzgesetz werden nach telefonischer Terminsvereinbarung (03546/2210) entgegengenommen.

Es wird auf die Landeseinheitlichen Formulare zur Beantragung von z.B. Grundbuchauszüge, Grundbuchbereinigung oder Antrag auf Testamentseröffnung usw. verwiesen.

Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen

Ein elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen ist aufgrund fehlender Rechtsverordnung derzeit nicht möglich. Die in den §§ 135 ff Grundbuchordnung festgelegten Regelungen  finden deshalb keine Anwendung. Anträge, Ersuchen und Anfragen sind weiterhin in Papierform beim Grundbuchamt einzureichen.

Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen

Ein elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen ist aufgrund fehlender Rechtsverordnung derzeit nicht möglich. Die in den §§ 135 ff Grundbuchordnung festgelegten Regelungen  finden deshalb keine Anwendung. Anträge, Ersuchen und Anfragen sind weiterhin in Papierform beim Grundbuchamt einzureichen.


Anträge auf Beratungshilfe

Anträge auf Beratungshilfe sind nur schriftlich unter Verwendung der unter Service - Formulare eingestellten Vordrucke zu stellen.

Anträge auf Beratungshilfe

Anträge auf Beratungshilfe sind nur schriftlich unter Verwendung der unter Service - Formulare eingestellten Vordrucke zu stellen.


  • Bereitschaftsdienst

    Außerhalb der Dienstzeiten findet der Bereitschaftsdienst für das Amtsgericht Lübben (Spreewald) durch das Amtsgericht Königs Wusterhausen statt.

    An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen kann in Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, ein Antrag bis 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax gerichtet werden an das

    Amtsgericht Königs Wusterhausen
    Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
    Fax: 03375 271-111.

    Außerhalb der Dienstzeiten ist für unaufschiebbare Angelegenheiten eine Rufbereitschaft eingerichtet. Bitte wenden Sie sich in derartigen Notfällen an die Polizeiwache Lübben oder Calau.

    Außerhalb der Dienstzeiten findet der Bereitschaftsdienst für das Amtsgericht Lübben (Spreewald) durch das Amtsgericht Königs Wusterhausen statt.

    An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen kann in Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, ein Antrag bis 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax gerichtet werden an das

    Amtsgericht Königs Wusterhausen
    Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
    Fax: 03375 271-111.

    Außerhalb der Dienstzeiten ist für unaufschiebbare Angelegenheiten eine Rufbereitschaft eingerichtet. Bitte wenden Sie sich in derartigen Notfällen an die Polizeiwache Lübben oder Calau.

  • Informationen für Menschen mit Behinderung

    Den barrierefreien Zugang zum Amtsgericht Lübben (Spreewald) finden Sie am Ende des Parkplatzes hinter dem Amtsgericht. Dort kommen Sie direkt an die Rampe. Über die an der Schranke des Parkplatzes angebrachte Sprechanlage können Sie mit der Wachtmeisterei Kontakt aufnehmen. Ein Stellplatz unmittelbar an der Rampe ist ausdrücklich für Menschen mit Behinderung reserviert.
    Im Gebäude befindet sich ein Aufzug. Das 1. OG des Hauptgebäudes sowie die Räumlichkeiten im Erdgeschoss können Sie barrierefrei erreichen.
    Das Behinderten-WC finden Sie im Erdgeschoss unweit des Fahrstuhles.

    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht jeweils eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Die Ansprechpersonen sind:

    • Justizbeschäftigte Andrea Stephan  - Tel: 03546 221272
    • Justizhauptsekretärin Karin Mroos  - Tel. 03546 221290

    Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

    Den barrierefreien Zugang zum Amtsgericht Lübben (Spreewald) finden Sie am Ende des Parkplatzes hinter dem Amtsgericht. Dort kommen Sie direkt an die Rampe. Über die an der Schranke des Parkplatzes angebrachte Sprechanlage können Sie mit der Wachtmeisterei Kontakt aufnehmen. Ein Stellplatz unmittelbar an der Rampe ist ausdrücklich für Menschen mit Behinderung reserviert.
    Im Gebäude befindet sich ein Aufzug. Das 1. OG des Hauptgebäudes sowie die Räumlichkeiten im Erdgeschoss können Sie barrierefrei erreichen.
    Das Behinderten-WC finden Sie im Erdgeschoss unweit des Fahrstuhles.

    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht jeweils eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Die Ansprechpersonen sind:

    • Justizbeschäftigte Andrea Stephan  - Tel: 03546 221272
    • Justizhauptsekretärin Karin Mroos  - Tel. 03546 221290

    Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

  • Zeugenbetreuung

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer*innen.

    Die Zeugenbetreuer*innen sind die jeweils in der Abteilung zuständigen Geschäftsstellenverwalter. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Ladung.

    Bitte beachten Sie, dass die Zeugenbetreuer*innen keine Rechtsberatung erteilt.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg .

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer*innen.

    Die Zeugenbetreuer*innen sind die jeweils in der Abteilung zuständigen Geschäftsstellenverwalter. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Ladung.

    Bitte beachten Sie, dass die Zeugenbetreuer*innen keine Rechtsberatung erteilt.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg .

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

  • Anfahrt

    Wie komme ich zum Amtsgericht Lübben (Spreewald)?

    Kommen Sie mit dem Pkw aus Richtung Berlin, so erreichen Sie Lübben (Spreewald) über die A13 Abfahrt Freiwalde. Aus Richtung Dresden benutzen Sie die Abfahrt Duben. Der Weg nach Lübben (Spreewald) ist ausgeschildert, in Lübben (Spreewald) folgen Sie der Ausschilderung zum Schloß oder zum Landratsamt. Amtsgericht, Landratsamt und Schloß Lübben befinden sich nebeneinander bzw. gegenüber.

    Das Amtsgericht Lübben (Spreewald) finden Sie zwischen der historischen Paul-Gerhard Kirche am Markt und dem Schloß Lübben. Am Schloß Lübben stehen kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Vom Parkplatz geht man über die Straße und nur wenige Schritte zum Amtsgericht.

    Vom Bahnhof in Lübben (Spreewald) läuft man ca. 20 Minuten zum Amtsgericht. Bitte nutzen Sie hier die Beschilderung Schloß Lübben oder Landratsamt.

    Wie komme ich zum Amtsgericht Lübben (Spreewald)?

    Kommen Sie mit dem Pkw aus Richtung Berlin, so erreichen Sie Lübben (Spreewald) über die A13 Abfahrt Freiwalde. Aus Richtung Dresden benutzen Sie die Abfahrt Duben. Der Weg nach Lübben (Spreewald) ist ausgeschildert, in Lübben (Spreewald) folgen Sie der Ausschilderung zum Schloß oder zum Landratsamt. Amtsgericht, Landratsamt und Schloß Lübben befinden sich nebeneinander bzw. gegenüber.

    Das Amtsgericht Lübben (Spreewald) finden Sie zwischen der historischen Paul-Gerhard Kirche am Markt und dem Schloß Lübben. Am Schloß Lübben stehen kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Vom Parkplatz geht man über die Straße und nur wenige Schritte zum Amtsgericht.

    Vom Bahnhof in Lübben (Spreewald) läuft man ca. 20 Minuten zum Amtsgericht. Bitte nutzen Sie hier die Beschilderung Schloß Lübben oder Landratsamt.

  • Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Lübben  (Spreewald) jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis / Reisepass oder Dienstausweis) mit.

    Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Lübben (Spreewald) ist das Rauchen nicht gestattet.  

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Lübben  (Spreewald) jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis / Reisepass oder Dienstausweis) mit.

    Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Lübben (Spreewald) ist das Rauchen nicht gestattet.